Gesetzlich benötigte Dokumente zum Erwerb von Waffen, Munition & Co.


Munition, Pulver und Zündhütchen:

Strafregisterauszug nicht älter als 3 Monate ODER Waffenerwerbschein nicht älter als 2 Jahre (ab Ausstelldatum) ODER eine aktuelle Jagdlizenz ODER eine aktuelle Schiesslizenz (SSV oder IPSC). Ausweise von Polizei und Grenzwacht werden ebenfalls akzeptiert.
Zu jedem oben erwähnten Dokument bitte ein Ausweisdokument (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C) beilegen. Für Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung B, ist beim Munitionskauf zwingend der Waffenerwerbsschein für das relevante Kaliber beizulegen. Die Dokumente & Ausweise können im Onlineshop während des Bestellvorgangs hochgeladen ODER an info@munitionsdepot.ch gemailt werden. Dies ist NICHT bei jeder Bestellung von Neuem nötig!

Magazine hoher Kapazität für Waffen, die nach altem Waffenrecht gekauft wurden (> 10 Schuss bei Langwaffen resp. > 20 Schuss bei Kurzwaffen): Besitznachweis des kantonalen Waffenbüros

Waffen (Dokumente immer im Original & UNTERSCHRIEBEN per Post senden - keine Scans/Kopien):

- Luftdruckwaffen: Strafregisterauszug

- Repetiergewehre gemäss Jagdgesetz: zentraler Strafregisterauszug nicht älter als 3 Monate oder Waffenerwerbschein nicht älter als 2 Jahre ab Ausstelldatum (kann auch schon eingelöst sein)

- Repetiergewehre mit Klappschaft, Einschubschaft oder Lauf kürzer als 45cm: Waffenerwerbschein

- Ausländische Ordonnanz-Repetiergewehre: Waffenerwerbschein

- Revolver: Waffenerwerbschein

- Pistolen mit max. 20 Schuss Magazinkapazität: Waffenerwerbschein

- Pistolen mit mehr als 20 Schuss Magazinkapazität: Kleine Ausnahmebewilligung Sammler

- Unterhebel/Lever-action Repetiergewehre: Waffenerwerbschein

- Pumpflinten: Waffenerwerbschein

- Selbstladeflinten mit max. 10 Schuss Magazinkapazität (Röhren oder Kastenmagazin - es gelten die kürzesten Patronen): Waffenerwerbschein

- Selbstladeflinten mit mehr als 10 Schuss Magazinkapazität (Röhren oder Kastenmagazin): Kleine Ausnahmebewilligung Sportschütze (Sammler geht auch)

- Halbautomaten nicht kürzer als 60cm im kürzesten schiessfähigen Zustand, mit max. 10 Schuss Magazinkapazität: Waffenerwerbschein

- Halbautomaten nicht kürzer als 60cm im kürzesten schiessfähigen Zustand, mit mehr als 10 Schuss Magazinkapazität: Kleine Ausnahmebewilligung Sportschütze (Sammler geht auch)

- Halbautomaten mit Gesamtlänge unter 60cm im kürzesten schiessfähigen Zustand, egal mit welcher Magazinkapazität: Kleine Ausnahmebewilligung Sammler

- Serie-Feuerwaffen/Vollautomaten: kantonale Ausnahmebewilligung

- Schalldämpfer: kantonale Ausnahmebewilligung

- Nachtzielgeräte: kantonale Ausnahmebewilligung

- Laserzielgeräte: kantonale Ausnahmebewilligung

Gesuche für die „grosse“ (bisherige) Ausnahmebewilligung  zum Erwerb von Serie-Feuerwaffen, Schalldämpfern, Nachtzielgeräten und Ziellaser: diese sind beim kantonalen Waffenbüro anzufragen.

Das Vorgehen beim Kauf von Waffen & Munition ist im Schweizerischen Waffengesetz geregelt. Der Ablauf kann von Kanton zu Kanton variieren, bitte beachten Sie die jeweiligen Vorschriften. Falls Sie Fragen haben, können Sie uns auch gern kontaktieren.

Die Dokumente können Sie an folgende Emailadresse senden: info@munitionsdepot.ch. Der Postweg steht Ihnen natürlich auch offen:

CBR Trading AG
Riedstrasse 8
4222 Zwingen

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